Allgemeine Geschäftsbedingunge
- Der Jahresmietvertrag gilt vom 1. April bis zum 1. April des folgenden Jahres.
- Der Mietvertrag verlängert sich stillschweigend unter den gleichen Bedingungen und für die gleiche Periode.
- Der Mietvertrag kann ausschließlich schriftlich gekündigt werden.
- Die schriftliche Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Beginn der neuen Periode bei uns eingegangen sein.
- Der Vermieter kann bis spätestens 2 Monate vor Beginn der neuen Periode den Mietbetrag oder das Mietobjekt verändern.
- Nach einer derartigen Änderung hat der Mieter das Recht innerhalb von 3 Wochen den Mietvertrag schriftlich zu kündigen.
- Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, sind hiervon ausgeschlossen.
- Der Mietvertrag auf Monatsbasis gilt für eine Periode von einem, bzw. mehreren Kalendermonaten, oder einer oder mehreren Perioden von 30 Tagen während der Sommersaison.
- Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen. · Für alle Mietverträge gelten die HISWA-Mietbedingungen für das Mieten und Vermieten von Liegeplätzen.
- Winterlager Außen pro m² Bootsoberfläche : € 23,- pro m², in der Halle € 45,- pro m². Dies sind die durchschnittlichen Preise der umliegenden Betriebe, die ein Winterlager anbieten.
- Alle Preise beinhalten: Mehrwertsteuer (BTW 21%), Benutzung Schwimmbad, Wassertanken, sanitäre Anlagen, Teilnahme am Animationsprogramm, gratis parken.